Verrechnung




auf Privat- und Wahlarztbasis

Sie erhalten nach Ihrem Termin einen ausführlichen Befundbericht mit Honorarnote zugesandt, welche Sie bitte per Überweisung begleichen. Die Honorarnoten können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen und Sie werden einen Teil der Sonographiekosten refundiert bekommen (bitte selbst nachfragen). Leider besteht bei vielen prophylaktischen Massnahmen kein Anspruch auf Kostenrückerstattung. Die Preisangaben sind unverbindlich, der tatsächlich in Rechnung gestellte Preis kann von den Angaben abweichen, da jede Diagnostik mit Therapie individuell auf Sie abgestimmt wird. 

 

1. Wahlarztverrechnung:  Einreichung der beglichenen Honorarnote zusammen mit Überweisungsschein bei der zuständigen Krankenversicherungsanstalt.

 

2. Privatarztverrechung: für einen Kostenersatz durch die  Privatkrankenversicherung sind ein Überweisungsschein, die Honorarnote, die Zahlungsbestätigung und oft auch das Kostenersatz-Ablehnungschreiben Ihrer Kasse notwendig.

 

3. KUF Patienten: kassenärztliche Tarifverrechnung nach Vertragsleistung für die diagnostische Sonographie.